Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 03.05.1994 - Bs II 18/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3916
OVG Hamburg, 03.05.1994 - Bs II 18/94 (https://dejure.org/1994,3916)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03.05.1994 - Bs II 18/94 (https://dejure.org/1994,3916)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - Bs II 18/94 (https://dejure.org/1994,3916)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3916) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 23 Abs. 1
    Nachbarschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugrenze; Nachbarschutz; Zweckbestimmung; Bebauungsplan; Blockinnenbebauung

Papierfundstellen

  • DVBl 1994, 1155
  • BauR 1995, 213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.1994 - Bs II 18/94
    Dies gilt auch für Festsetzungen eines Bebauungsplanes (BVerwG, Urt. v. 19.9.1986, NVwZ 1987 S. 409 ).

    Denn es kommt auf den Grad der Beeinträchtigung, den die Antragsteller jeweils durch die Verwirklichung des Vorhabens hinzunehmen haben, nicht an, weil die in Rede stehende Festsetzung des Bebauungsplanes gerade ihnen gegenüber aus sich heraus drittschützend und die Befreiung objektiv rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1986, NVwZ 1987 S. 409, 410).

  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.05.1994 - Bs II 18/94
    Dabei kann offenbleiben, ob die Tatbestandsvoraussetzungen einer Befreiung im übrigen erfüllt sind, ob insbesondere die von § 31 Abs. 2 BauGB in allen Alternativen vorausgesetzte atypische Situation gegeben ist und ob - bezogen auf den von der Antragsgegnerin herangezogenen Befreiungsgrund nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 a BauGB -MaßnG - Gründe des Wohls der Allgemeinheit hier die Befreiung in dem Sinne "erfordern", daß es vernünftigerweise geboten ist, das beabsichtigte Wohnbauvorhaben an der vorgesehenen Stelle trotz entgegenstehender Festsetzung im Bebauungsplan durchzuführen (zur Voraussetzung des "Erforderns", vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.1978, BVerwGE 56 S. 71, 76; zu dessen Anwendbarkeit in den Fällen des § 4 Abs. 1 a BauGB -MaßnG, vgl. Löhr in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB , 4. Aufl. 1994, § 31 Rdnr. 50 d).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 9.6.1978, aaO), der das Beschwerdegericht folgt, ist eine Befreiung mit den öffentlichen Belangen um so eher unvereinbar, je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht einer Planung eingreift.

  • BVerwG, 13.12.2016 - 4 B 29.16

    Drittschützende Wirkung von Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in

    Davon gehen die von der Beschwerde angeführten Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe übereinstimmend aus (ausdrücklich VGH Mannheim, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 S 901/15 - NVwZ-RR 2015, 807 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Mai 1994 - Bs II 18/94 - BRS 56 Nr. 155; in der Sache ebenso OVG Bremen, Urteil vom 20. Februar 1996 - 1 BA 53/95 - NVwZ-RR 1997, 276 und Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 B 128/11 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 2000 - 1 M 2011/00 - BRS 63 Nr. 188; VGH München, Beschluss vom 27. November 2001 - 25 ZS 01.2299 - juris Rn. 3).
  • OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03

    Zustimmung des Nachbarn bei einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Dem Ortsgesetzgeber steht es - mit Ausnahme der Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung, die bereits kraft Bundesrechts nachbarschützende Wirkung haben - grundsätzlich frei, eine Festsetzung auch zum Schutze Dritter oder aber ausschließlich aus städtebaulichen Gründen zu treffen (OVG Hamburg, Beschl. v. 3.5.1994, BauR 1995, 213).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.1996 - 11 B 970/96

    Anspruch auf Einhaltung von seitlichen Baugrenzen?

    OVG NW, Beschlüsse vom 6.2.1996 -11 B 3046/95 - und vom 16.9.1991 - 11 B 2070/91 - und Urteil vom 14.11.1975 -11 A 319/74 - BRS 28 Nr. 129; Hamb OVG, Beschluß vom 3.5.1994 - Bs II 18/94 -BRS 56 Nr. 155; Sendler, Baurecht 1970, 4 ff., Fickert/Fieseler, a.a.O., § 23 Rdn. 6 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2014 - 2 A 1674/13

    Wann sind Maßfestsetzungen eines Bebauungsplans nachbarschützend?

    Allerdings zeigt der Zulassungsantrag trotz des Verweises auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 9. März 1995 - 3 S 3321/94 -, BRS 57 Nr. 211 = juris Rn. 6, sowie den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1994 - Bs II 18/94 -, BRS 56 Nr. 155 = juris Rn. 9, nicht auf, dass eine derartige Revision nunmehr vorgenommen werden müsste.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1996 - 11 B 3046/95

    Doppelhaus; Doppelhaushälfte; Nachbarschützende Festsetzungen; Festsetzung von

    OVG NW, Beschluß vom 16.9.1991, 11 B 2070/91 und Urteil vom 14.11.1974, 11 A 319/94, BRS 28 Nr. 129; Hamburgisches OVG, Beschluß vom 3.5.1994, Bs II 18/94, BRS 56 Nr. 155; Sendler, Baurecht 1970, 4 ff., Fickert/Fieseler, aaO., § 23 Rdn. 6 f.
  • OVG Saarland, 20.05.1996 - 2 U 1/96

    Abstandsflächenberechnung bei Dachgauben

    Abgesehen hiervon läßt sich auch aufgrund der Gegebenheiten des Plangebietes, so wie sie sich nach den dem Gericht vorliegenden Plänen darstellen, nicht von der Hand weisen, daß für die Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen, insbesondere für die Festlegung einer hinteren Baugrenze für die Hauptgebäude und der Ausweisung gesonderter Garagenbauflächen, nicht nur städtebauliche Erwägungen maßgebend waren, sondern auf diese Weise auch Drittschutz gewährt werden sollte (vgl. in diesem Zusammenhang OVG Hamburg, Beschluß vom 3.5.1994, BRS 56 Nr. 155, zur Anerkennung einer drittschützenden Wirkung von Baugrenzenfestsetzungen wegen ihres erkennbaren Zweckes).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.1999 - 3 M 109/99

    Überbaubare Grundstücksfläche, Baufenster

    Auch das OVG Hamburg (Beschl. vom 03.05.1994, Bs II 18/94, BRS 56 Nr. 155) steht auf dem Standpunkt, daß grundsätzlich durch Auslegung zu ermitteln sei, ob und inwieweit eine Norm des Bebauungsplanrechts einem betroffenen Nachbarn Abwehrrechte einräume.
  • VGH Bayern, 03.03.2008 - 2 ZB 06.3175

    Nachbarklage; Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses im unbebauten

    Der vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidung des OVG Hamburg (vom 3.5.1994 BauR 1995, 213) liegt ein anderer rechtlicher Ausgangspunkt zu Grunde, weil es im vorliegenden Fall keine durch Bebauungsplan festgesetzten "äußere Grenzen des inneren Baugebiets als auch erstmals rückwärtige Baugrenzen der Blockrandbebauung" gibt.
  • VG München, 28.07.2009 - M 1 K 08.5951

    Rücksichtnahmegebot; Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Bestimmtheitserfordernis;

    Ausnahmsweise kann eine derartige bauplanerische Festsetzung im Austauschverhältnis stehen und nachbarschützend sein, wenn in einem Bebauungsplan, dessen Ziel die Ermöglichung einer Blockinnenbebauung ist, sowohl äußere Baugrenzen des inneren Baugebiets als auch erstmals rückwärtige Baugrenzen der Blockrandbebauung festgesetzt werden (vgl. OVG Hamburg v. 3.5.1994 - Bs II 18/94 - BauR 1995, 213).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht